Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II: Was ist das — und wer bekommt sie?
„Ganzheitliche Betreuung“ — so nennt das Jobcenter das Angebot nach § 16k SGB II. Dahinter steckt eine freiwillige, sanktionsfreie 1:1-Begleitung bei allem, was einer Arbeitsaufnahme im Weg steht: Wohnen, Schulden, Gesundheit, Familie, Integration.