Welche Kurse kann ich mit einem Bildungsgutschein finanzieren?
Auf einen Blick
Mit dem Bildungsgutschein lassen sich Umschulungen, Aufstiegsfortbildungen, IHK- und HWK-Abschlüsse, IT-Zertifikatslehrgänge, pflegerische Weiterbildungen und Anerkennungsmaßnahmen finanzieren. Voraussetzung: AZAV-Zertifizierung der Maßnahme und Eintrag im KURSNET. Die Auswahl orientiert sich primär an Stellenmarktrelevanz und persönlichem Eingliederungsbedarf.
Der Bildungsgutschein deckt eine breite Palette beruflicher Weiterbildungen ab, gemeinsam ist allen Maßnahmen die AZAV-Zertifizierung und ein anerkannter oder klar berufsverwertbarer Abschluss. Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten Kursarten.
Förderbare Kursarten im Überblick
| Kategorie | Beispiele | Typische Dauer |
|---|---|---|
| Umschulungen | Fachinformatiker:in, Pflegefachkraft, Kaufmann/-frau | 18–36 Monate |
| Aufstiegsfortbildungen | Meister, Fachwirt, Bilanzbuchhalter:in | 12–24 Monate |
| IT-Zertifikate | Cyber Security, Cloud, Netzwerkadmin, Linux | 3–12 Monate |
| Pflege & Gesundheit | Pflegefachhelfer:in, Pflegeassistenz, Anerkennung Auslandsabschluss | 6–18 Monate |
| Kaufmännische Berufe | Buchhaltung, Personalwesen, Marketing, SAP | 3–18 Monate |
| Anerkennungsmaßnahmen | Berufsanerkennung ausländischer Abschlüsse, Fachsprache | 6–24 Monate |
IT-Weiterbildungen
IT-Berufe gehören zu den am stärksten geförderten Bereichen, da hier ein nachweislicher Fachkräftemangel besteht. Typische förderbare Maßnahmen:
- IT-Administrator/in (Network, System, Cloud).
- Cyber Security Specialist (mit CompTIA Security+, CCNA Security).
- Cloud-Engineer (AWS, Azure, Google Cloud Zertifikate).
- Linux-Administration (LPIC-1, LPIC-2).
- DevOps und Softwareentwicklung (Python, JavaScript, Java).
Pflegerische Weiterbildungen
Pflegeberufe sind aufgrund des bundesweiten Fachkräftemangels stark gefördert, insbesondere Anerkennungsmaßnahmen für ausländische Pflegekräfte.
- Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse.
- Pflegefachkraft, Pflegefachhelfer:in.
- Pflegeassistenz, Betreuungskraft (§ 53b SGB XI).
- Fachweiterbildungen (Onkologie, Intensivpflege, Geriatrie).
Kaufmännische und Verwaltungsweiterbildungen
- Buchhaltung und Bilanzbuchhaltung.
- Personalwirtschaft und HR-Management.
- SAP-Anwender:in (FI, CO, HR).
- Steuerwesen und Lohn- und Gehaltsabrechnung.
- Marketing, Vertrieb und E-Commerce.
Sprach- und Anerkennungsmaßnahmen
Für ausländische Fachkräfte sind Sprach- und Anerkennungsmaßnahmen ein zentraler Förderbereich:
- Fachsprache Pflege, IT, Handwerk oder kaufmännische Berufe.
- Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse.
- Anpassungsqualifizierungen nach Anerkennungsbescheid.
Wie finde ich passende Kurse?
- KURSNET der Bundesagentur für Arbeit öffnen (kursnet-finden.arbeitsagentur.de).
- Stadt/PLZ und gewünschten Abschluss eingeben.
- Nach Maßnahmenart, Dauer und Anbieter filtern.
- AZAV-Zertifizierung und Maßnahmennummer prüfen.
- Kostenfreies Erstgespräch beim Träger vereinbaren.
Häufige Fragen (FAQ)
Werden auch Studiengänge mit dem Bildungsgutschein finanziert?
Klassische Hochschulstudiengänge sind in der Regel nicht förderbar. Es gibt jedoch hochschulähnliche Weiterbildungen und Zertifikatslehrgänge mit AZAV-Zertifizierung, die als Weiterbildung gefördert werden können.
Kann ich auch Sprachkurse mit dem Bildungsgutschein finanzieren?
Berufsbezogene Sprachkurse (Fachdeutsch) sind förderbar, wenn sie als Bestandteil einer beruflichen Weiterbildung dienen. Allgemeine Sprachkurse werden über andere Förderinstrumente abgedeckt (z. B. BAMF Integrationskurse).
Werden Online-Kurse genauso gefördert wie Präsenzkurse?
Ja, sofern Träger und Maßnahme AZAV-zertifiziert sind und im KURSNET hinterlegt. Online-Maßnahmen sind in vielen Bereichen weit verbreitet, insbesondere im IT-Bereich.
Was, wenn meine Wunschmaßnahme nicht im KURSNET steht?
Dann ist sie nicht AZAV-zertifiziert und damit nicht förderbar. Suchen Sie eine vergleichbare zertifizierte Maßnahme oder fragen Sie beim Träger nach, ob die Maßnahme bereits zur Zertifizierung eingereicht ist.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 81 SGB III, Förderung der beruflichen Weiterbildung , Bundesministerium der Justiz
- § 82 SGB III, Qualifizierungschancengesetz , Bundesministerium der Justiz
- §§ 178, 179 SGB III, Trägerzulassung AZAV , Bundesministerium der Justiz
- Bundesagentur für Arbeit, KURSNET-Portal (kursnet-finden.arbeitsagentur.de) , Bundesagentur für Arbeit
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