Gründercoaching online mit AVGS –
Gründungscoaching mit AVGS

Von der Idee zur eigenen Selbstständigkeit, mit individuellem 1:1 Online Business Coaching, deutschlandweit teilnehmbar. Businessplan-Erstellung, Marketing- & Vertriebsstrategien, Finanzplanung und persönliche Beratung zum Gründungszuschuss. 100 % gefördert mit AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.

1:1 Business Coaching · 100 % förderbar mit AVGS
Online · deutschlandweit
1:1 Online-Gründungscoaching mit AVGS für Existenzgründer:innen, IHQ Akademie deutschlandweit

Infos zum Gründercoaching online

Unser Gründercoaching (auch Gründungscoaching) unterstützt Sie im 1:1 dabei, Ihre Geschäftsidee in ein erfolgreiches Unternehmen zu verwandeln. Von der Planung über den Businessplan bis zur Umsetzung, praxisnah, individuell und 100 % förderbar mit AVGS. Online deutschlandweit teilnehmbar.

1:1 Coaching

Einzelcoaching (1:1), individuell & persönlich

Online

Deutschlandweit per Live-Video

Sprache

Deutsch, ab Niveau A2

Dauer

bis zu 80 UE

Maßnahmennummer

962/189/25

Förderbar

100 % mit AVGS

Für wen ist dieses Coaching?

Dieses Gründungscoaching richtet sich besonders an

Ob erste Geschäftsidee oder konkreter Gründungsplan, wir begleiten Menschen mit unterschiedlichsten Lebenswegen auf dem Weg zur eigenen Gründung, online und auf Deutsch.

Sie sind arbeitsuchend gemeldet und möchten den Schritt in die Selbstständigkeit wagen? Wir begleiten Sie von der Idee bis zum Businessplan, kostenlos mit AVGS der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, und unterstützen Sie beim Antrag.

Sie stehen kurz vor der Gründung oder sind neben einer kleinen selbstständigen Tätigkeit weiterhin arbeitsuchend gemeldet? Im 1:1-Coaching schärfen wir Ihr Angebot, Ihre Finanzplanung und Ihre Kundengewinnung. Wichtig: Der AVGS setzt voraus, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewilligung arbeitsuchend gemeldet sind – sprechen Sie uns also besser zu früh als zu spät an.

Sie möchten in Deutschland gründen und wünschen sich eine Beratung, die Sie wirklich verstehen? Wir coachen auf Deutsch, in klarer und einfacher Sprache, und erklären Behördenwege, Gewerbeanmeldung und Förderung Schritt für Schritt.

Sie tragen eine Geschäftsidee neben Job oder Familie in sich oder kehren nach einer Pause ins Berufsleben zurück? Wir helfen Ihnen, Ihre Idee realistisch zu planen und Schritt für Schritt umzusetzen, in Ihrem Tempo.

Passt das zu Ihnen?

Beratung anfragen

Inhalte des 1:1 Gründungscoachings

Was Sie im Business Coaching lernen, von der Geschäftsidee bis zum Gründungszuschuss.

Entwicklung Ihrer Geschäftsidee

Von der ersten Idee bis zur ausgereiften Geschäftsidee mit klarem Nutzen und Zielgruppe

Erstellung eines Businessplans

Professionelle Businessplan-Erstellung für Investoren, Banken und Förderungen

Marketing- und Vertriebsstrategien

Effektive Strategien zur Kundengewinnung und erfolgreichen Vermarktung

Finanzplanung und Fördermittelberatung

Solide Finanzplanung und Beratung zu Fördermöglichkeiten für Gründer

Selbstmanagement & Unternehmerpersönlichkeit

Entwicklung der notwendigen unternehmerischen Fähigkeiten und Mindset

Vorbereitung auf Unternehmensgründung

Alle rechtlichen und praktischen Schritte zur erfolgreichen Gründung

Ihr Weg zum Erfolg

Ablauf des Coachings

Ihr Gründercoaching in vier Schritten – von der Geschäftsidee bis zur Gewerbeanmeldung und den Förderanträgen.

Erstgespräch & Zielklärung

Wir lernen uns kennen und definieren gemeinsam Ihre individuellen Ziele und Erwartungen

1
2

Individuelle Planung

Wir schärfen Ihre Geschäftsidee und legen Businessplan, Finanzplan und Meilensteine fest.

Umsetzung & Begleitung

Umsetzung im 1:1: Businessplan finalisieren, Marketing und Kundengewinnung vorbereiten, offene Fragen klären.

3
4

Abschluss & Perspektive

Gründungsvorbereitung: Gewerbeanmeldung, Behördenwege und Förderanträge (z. B. Gründungszuschuss) – Start in die Selbstständigkeit.

Wie wird das Gründungscoaching gefördert? AVGS & Gründungszuschuss

100 % Kostenübernahme durch das Jobcenter / Agentur für Arbeit

Die IHQ Akademie ist nach AZAV zugelassener Träger (Trägerzulassung EPZ-25-15-T); das Gründungscoaching ist als Maßnahme zugelassen (Maßnahmennummer der Bundesagentur für Arbeit 962/189/25) und kann bundesweit mit einem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zu 100 % gefördert werden, sofern der AVGS nicht regional beschränkt ist. Zusätzlich beraten wir zu Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und KfW-Förderung, alles aus einer Hand.

  • 100 % gefördert mit AVGS
  • Online deutschlandweit teilnehmbar
  • Auf Wunsch ein schriftliches Angebot mit allen Angaben für Ihren AVGS-Antrag
  • Beratung zum Gründungszuschuss & weiteren Fördermitteln
  • Persönliches 1:1-Coaching auf Deutsch

Unsere Förderpartner

  • Agentur für Arbeit
  • Jobcenter

Zugelassener Träger nach AZAV, Reg.-Nr. EPZ-25-15-T, zertifiziert durch EuropaNozert.

  1. 1 Beratung Unverbindliches Erstgespräch, online per Video oder vor Ort in Berlin.
  2. 2 Antrag Den AVGS beantragen Sie selbst vor der Gründung bei Ihrer Vermittlungsfachkraft – bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter – und nennen die Maßnahme 962/189/25; auf Wunsch geben wir Ihnen ein schriftliches Angebot mit.
  3. 3 Bewilligung Der Kostenträger genehmigt die Förderung, für Sie entstehen keine Kosten.
  4. 4 Start Ihr Kurs oder Coaching beginnt, persönlich begleitet.

Bin ich förderfähig?

Vier kurze Fragen zeigen Ihnen, welche Förderung für Ihre Situation realistisch ist.

Kostenlos · Ohne E-Mail · In 1 Minute

Warum Gründercoaching online bei der IHQ Akademie?

Individuelles 1:1 Coaching

Persönliche Betreuung, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist

Von der Idee bis zur Umsetzung

Komplette Begleitung durch alle Phasen der Unternehmensgründung

Praxisorientierte Begleitung

Konkrete Werkzeuge und Methoden für den unternehmerischen Alltag

100% förderbar

Kostenlos mit AVGS der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters

Ihr Weg in die Selbstständigkeit

Das Gründungscoaching begleitet Sie Schritt für Schritt von der Geschäftsidee bis zur eigenen Anmeldung, ob als Kleingewerbe, Einzelunternehmen, freiberuflich oder im Nebenerwerb. Wir eröffnen Ihnen Perspektiven und stärken Ihre unternehmerischen Grundlagen, auf Deutsch und verständlich erklärt.

Tragfähiger Businessplan

Wir schärfen gemeinsam Ihre Geschäftsidee und erarbeiten einen tragfähigen Businessplan mit klarer Zielgruppe und realistischen Zahlen. So gehen Sie vorbereitet in Gespräche mit Bank, Agentur für Arbeit oder Jobcenter.

Gewerbeanmeldung & Formalitäten

Wir erklären Ihnen verständlich die Schritte zur Gewerbeanmeldung, zur Wahl der passenden Form (Kleingewerbe, Einzelunternehmen, Freiberuflichkeit oder Nebenerwerb) und zu Steuern und Finanzamt. Behördenwege werden so deutlich nachvollziehbarer.

Marketing & erste Kund:innen

Sie entwickeln eine klare Positionierung und praxisnahe Strategien, um sichtbar zu werden und erste Kund:innen anzusprechen. Das erhöht Ihre Chancen, Ihr Angebot tragfähig am Markt zu platzieren, gemeinsam auf Deutsch erarbeitet.

Finanzierung & Förderung sichern

Wir verschaffen Ihnen Überblick über Finanzplanung und Fördermöglichkeiten wie Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder KfW-Förderung und unterstützen Sie bei der Vorbereitung der Antragsunterlagen. So gehen Sie mit einer soliden finanziellen Grundlage in die Selbstständigkeit.

Häufige Fragen zum Gründungscoaching

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Gründungscoaching, AVGS und den Weg in die Selbstständigkeit.

Gründungscoaching ist eine individuelle 1:1-Begleitung auf dem Weg in die Selbstständigkeit, von der Geschäftsidee über Businessplan und Finanzplanung bis zu Marketing und Förderanträgen (z. B. Gründungszuschuss). Bei der IHQ Akademie (AZAV-Träger, Reg.-Nr. EPZ-25-15-T) ist es als Maßnahme 962/189/25 zugelassen, findet nur online per Live-Video auf Deutsch statt (Deutsch mindestens A2) und ist mit einem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters für Sie kostenlos.

Das AVGS-Gründercoaching funktioniert über einen Gutschein: Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter stellt Ihnen einen AVGS aus, Sie lösen ihn bei einem zugelassenen Träger wie der IHQ Akademie ein, und der Träger rechnet direkt mit dem Amt ab – für Sie kostenlos. In fünf Schritten: (1) Sie sind bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet und noch nicht hauptberuflich selbstständig. (2) Im kostenlosen Erstgespräch (online oder vor Ort in Berlin) prüfen wir Idee und Förderweg. (3) Den AVGS nach § 45 SGB III beantragen Sie selbst bei Ihrer Vermittlungsfachkraft und nennen die Maßnahme 962/189/25; er ist eine Ermessensleistung. (4) Mit bewilligtem Gutschein starten Sie bei der IHQ Akademie: bis zu 80 UE im 1:1 per Live-Video, auf Deutsch. (5) Wir rechnen direkt mit dem Kostenträger ab.

Ja, über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III: Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter stellt ihn aus, wenn Sie arbeitsuchend gemeldet sind und Ihre Vermittlungsfachkraft das Coaching für sinnvoll hält – eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch. Den AVGS beantragen Sie selbst, und zwar vor der Gründung. Das Coaching selbst führt ein AZAV-zugelassener Träger durch, etwa die IHQ Akademie (Maßnahme 962/189/25, nur online), der direkt mit dem Amt abrechnet.

Mit einem AVGS entstehen für Sie keine Kosten: Das Gründercoaching ist kostenlos mit AVGS der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Wir sind nach AZAV zugelassener Träger (EPZ-25-15-T), das Gründungscoaching ist als Maßnahme mit der Nummer 962/189/25 zugelassen, und wir rechnen direkt mit dem Kostenträger ab – Sie müssen nichts vorstrecken und nichts zurückzahlen.

Ja – mit einem AVGS ist ein Gründungscoaching für Sie kostenlos, wenn Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet sind und noch nicht hauptberuflich selbstständig sind. Bei der IHQ Akademie (EPZ-25-15-T, Maßnahme 962/189/25) sind das bis zu 80 UE im 1:1, nur online, in ganz Deutschland, sofern der AVGS nicht regional beschränkt ist. Der AVGS ist eine Ermessensleistung: Ob Sie ihn erhalten, entscheidet Ihre Vermittlungsfachkraft.

Das Gründercoaching findet komplett online per Live-Video statt – Sie nehmen deutschlandweit von zu Hause teil. Im 1:1 klären wir zuerst Ihre Ziele, erstellen dann Schritt für Schritt Businessplan und Finanzplan und bereiten Gewerbeanmeldung und Förderanträge vor. Ein Headset und eine stabile Internetverbindung genügen.

Ja. Gründercoaching und Gründungscoaching bezeichnen dieselbe 1:1-Begleitung in die Selbstständigkeit – von der Geschäftsidee über Businessplan und Finanzplanung bis zur Gründung. Bei der IHQ Akademie ist beides online, deutschlandweit und kostenlos mit AVGS der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.

Ja. Wir beraten Sie im Gründercoaching zum Gründungszuschuss und zum Einstiegsgeld und unterstützen Sie bei der Vorbereitung der Antragsunterlagen, etwa mit einem tragfähigen Businessplan. Beantragt und ausgezahlt wird der Gründungszuschuss nur über die Agentur für Arbeit (§ 93 SGB III); wer Grundsicherungsgeld vom Jobcenter bezieht, kann dort stattdessen Einstiegsgeld beantragen (§ 16b SGB II). Beides läuft nicht über die IHQ Akademie. Zwei Punkte sollten Sie früh kennen. Erstens: Der Gründungszuschuss setzt voraus, dass Ihnen bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld I zustehen (§ 93 Abs. 2 SGB III). Wie viele Tage das bei Ihnen sind, sagt Ihnen Ihre Agentur für Arbeit — klären Sie das, bevor Sie den Gründungstermin festlegen. Zweitens: Dem Antrag liegt eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle im Sinne des § 93 SGB III bei; das sind vor allem IHK, Handwerkskammer, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Diese Stellungnahme holen Sie dort ein — wir erarbeiten mit Ihnen den Businessplan, auf dem sie beruht.

Der AVGS bezahlt das Coaching vor der Gründung, der Gründungszuschuss sichert den Lebensunterhalt danach. Den AVGS (§ 45 SGB III) stellt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter aus. Den Gründungszuschuss (§§ 93, 94 SGB III) zahlt nur die Agentur für Arbeit, wenn bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld übrig sind: 6 Monate in Höhe des Arbeitslosengeldes plus 300 €, danach bis zu 9 Monate je 300 €. Beides sind Ermessensleistungen und können nacheinander genutzt werden: erst das Coaching mit AVGS, dann der Antrag auf Gründungszuschuss vor der Gründung.

Ja. Unser Existenzgründungscoaching begleitet die Vollzeit-Gründung ebenso wie die Existenzgründung im Nebenerwerb, online und in Ihrem Tempo. Kostenlos ist es aber nur mit einem AVGS, und den erhält nur, wer bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet ist – zum Beispiel, weil er arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Wer einen regulären Job hat und nicht arbeitsuchend gemeldet ist, bekommt keinen AVGS. Mit AVGS ist das Coaching deutschlandweit möglich, sofern der Gutschein nicht regional beschränkt ist.

Das gesamte Gründungscoaching ist für Sie kostenlos, wenn Sie einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters haben. Wir sind nach AZAV zugelassener Träger (EPZ-25-15-T), das Gründungscoaching ist als Maßnahme mit der Nummer 962/189/25 zugelassen, und wir rechnen direkt mit dem Kostenträger ab.

Das Gründungscoaching umfasst bis zu 80 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten, also bis zu 60 Zeitstunden, individuell verteilt über mehrere Monate. Den genauen Umfang nennt Ihr AVGS; die Aufteilung besprechen wir im unverbindlichen Erstgespräch.

Ja, das Gründungscoaching der IHQ Akademie findet nur online per Live-Video statt. Sie können bequem von zu Hause aus deutschlandweit teilnehmen, sofern Ihr AVGS nicht regional beschränkt ist – das steht auf dem Gutschein. Ein Headset und eine stabile Internetverbindung genügen; das Erstgespräch ist online oder vor Ort in Berlin-Friedrichshain möglich.

Teilnehmen kann, wer bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet ist, noch nicht hauptberuflich selbstständig ist (15 Wochenstunden oder mehr), eine konkrete Geschäftsidee hat, Deutsch mindestens auf Niveau A2 spricht und einen AVGS erhält. Vorerfahrung in Selbstständigkeit ist nicht nötig. Für bereits laufende Unternehmen ist das Coaching nicht gedacht.

Bei der Agentur für Arbeit in der Regel nicht: Wer 15 Wochenstunden oder mehr selbstständig tätig ist, ist nicht mehr beschäftigungslos (§ 138 Abs. 3 SGB III). Wer als Selbstständige:r Grundsicherungsgeld vom Jobcenter bezieht, kann dort nach einer Förderung fragen (§ 16c Abs. 2 SGB II); darüber entscheidet die Vermittlungsfachkraft. Das Gründungscoaching der IHQ Akademie (Maßnahme 962/189/25) ist für die Zeit vor der Gründung gedacht, nicht für bestehende Unternehmen.

Geschäftsidee schärfen, Businessplan erstellen, Marketing und Kundengewinnung, Finanzplanung und Fördermöglichkeiten, rechtliche Grundlagen (Gewerbeanmeldung, Steuern), Gründungsvorbereitung Schritt für Schritt.

Den AVGS beantragen Sie selbst bei Ihrer Vermittlungsfachkraft (Agentur für Arbeit oder Jobcenter), und zwar vor der Gründung; er ist eine Ermessensleistung nach § 45 SGB III. Nennen Sie die Maßnahme 962/189/25 der IHQ Akademie; auf Wunsch geben wir Ihnen ein schriftliches Angebot mit allen Angaben mit. Das Coaching beginnt erst nach der Bewilligung.

Jetzt lösen Sie ihn bei einem Träger mit passender zugelassener Maßnahme ein; steht bereits ein Träger auf dem Gutschein, dann dort. Prüfen Sie vorher auf dem Gutschein, bis wann er gilt, ob er regional beschränkt ist und für welchen Umfang er ausgestellt ist. Bei der IHQ Akademie (Maßnahme 962/189/25, nur online, bis zu 80 UE) reichen Sie den Gutschein ein und vereinbaren den Start. Das Gewerbe melden Sie erst an, wenn das Coaching Sie darauf vorbereitet hat.

Ein solcher Anbieter ist die IHQ Akademie: AZAV-zugelassener Träger (Reg.-Nr. EPZ-25-15-T) mit zugelassenem Gründungscoaching (Maßnahme 962/189/25), nur online per Live-Video und in ganz Deutschland, sofern Ihr AVGS nicht regional beschränkt ist; das Coaching findet auf Deutsch statt (Deutsch mindestens A2). Grundsätzlich müssen Anbieter von AVGS-Gründungscoaching nach AZAV zugelassen sein, als Träger und mit der jeweiligen Maßnahme. Alle zugelassenen AVGS-Coachings finden Sie in der Coaching-Suche der Bundesagentur für Arbeit; unser Eintrag: https://web.arbeitsagentur.de/coachingundaktivierung/suche/aktivierungsangebot/345494692.

Ein solcher Anbieter ist die IHQ Akademie (AZAV-Reg.-Nr. EPZ-25-15-T): Ihr Gründungscoaching (Maßnahme 962/189/25) findet online per Live-Video statt und ist in ganz Deutschland möglich, sofern Ihr AVGS nicht regional beschränkt ist; ein persönliches Gespräch ist in Berlin-Friedrichshain möglich. Ob Ihr Gutschein regional begrenzt ist, steht auf dem AVGS selbst oder erfahren Sie bei Ihrer Vermittlungsfachkraft. Alle zugelassenen AVGS-Coachings finden Sie in der Coaching-Suche der Bundesagentur für Arbeit (web.arbeitsagentur.de/coachingundaktivierung). Ob Ihr AVGS für uns gilt, klären wir im Erstgespräch.

Über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter: Dort erhalten Sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS, § 45 SGB III), mit dem ein Gründungscoaching bei einem zugelassenen Träger für Sie kostenlos ist – etwa bei der IHQ Akademie (Maßnahme 962/189/25, nur online). Den AVGS beantragen Sie selbst bei Ihrer Vermittlungsfachkraft; er ist eine Ermessensleistung. Das Erstgespräch bei uns ist unverbindlich.

Bei der IHQ Akademie: bis zu 80 Unterrichtseinheiten im 1:1-Einzelcoaching. Inhalte sind Geschäftsidee schärfen, Businessplan erstellen, Marketing und Kundengewinnung, Finanzplanung und Fördermöglichkeiten, rechtliche Grundlagen (Gewerbeanmeldung, Steuern) sowie die Gründungsvorbereitung Schritt für Schritt.

Ja — die Finanzplanung ist fester Teil des 1:1-Gründungscoachings: Umsatzplanung, Kostenaufstellung, Kapitalbedarf und die Finanzierungsteile des Businessplans werden im Einzelcoaching gemeinsam erarbeitet, nicht im Gruppenunterricht. Mit AVGS ist das für Sie kostenlos.

Ein solcher Anbieter ist die IHQ Akademie: AZAV-zugelassener Träger (Reg.-Nr. EPZ-25-15-T) mit zugelassenem Gründungscoaching (Maßnahme 962/189/25), nur online per Live-Video und in ganz Deutschland, sofern Ihr AVGS nicht regional beschränkt ist – das steht auf dem Gutschein. Ist er nicht begrenzt, kommt jeder AZAV-zugelassene Anbieter mit passender Maßnahme in Frage, auch online. Alle zugelassenen AVGS-Coachings finden Sie in der Coaching-Suche der Bundesagentur für Arbeit; unser Eintrag: https://web.arbeitsagentur.de/coachingundaktivierung/suche/aktivierungsangebot/345494692.

Der AVGS ist eine Förderung nach § 45 SGB III, die die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ausstellt. Für Existenzgründer:innen deckt er die Kosten eines Gründungscoachings bei einem AZAV-zugelassenen Träger vollständig – ohne Eigenanteil. Voraussetzung: arbeitsuchend gemeldet, mit konkreter Geschäftsidee. Der AVGS ist eine Ermessensleistung – die Entscheidung trifft die Vermittlungsfachkraft.

Das Gründungscoaching findet nur auf Deutsch statt; Voraussetzung sind Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau A2. Wir sprechen in einfacher, klarer Sprache, erklären Fachbegriffe und nehmen uns Zeit, auch wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist. Auf Arabisch, Persisch, Russisch oder Ukrainisch bietet die IHQ Akademie Job- und Ausbildungscoaching an, vor Ort in Berlin.

Ja, wir beraten Sie zu allen relevanten Fördermöglichkeiten (Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, KfW-Förderkredite) und unterstützen Sie bei der Vorbereitung der Antragsunterlagen. Den Gründungszuschuss beantragen Sie bei der Agentur für Arbeit (§ 93 SGB III), das Einstiegsgeld beim Jobcenter (§ 16b SGB II) und KfW-Förderkredite über Ihre Hausbank; über die Bewilligung entscheiden diese Stellen, nicht die IHQ Akademie.

Idealerweise eine kurze Beschreibung Ihrer Geschäftsidee, Ihren AVGS (falls vorhanden) und alle relevanten Unterlagen vom Jobcenter oder von der Agentur für Arbeit. Falls Sie noch keinen AVGS haben, besprechen wir im Erstgespräch, wie Sie ihn selbst bei Ihrer Vermittlungsfachkraft beantragen; auf Wunsch geben wir Ihnen ein schriftliches Angebot mit.

Aktuell richtet sich unser Gründercoaching an Inhaber:innen eines AVGS. Sind Sie Privatzahler:in ohne AVGS, schreiben Sie uns gern an info@ihq-akademie.de – wir prüfen, ob und wie eine Teilnahme möglich ist.

Ja. Sie können einen AVGS für unser Gründungscoaching auch ohne aktiven ALG-I- oder Grundsicherungsgeld-Bezug erhalten, Voraussetzung ist, dass Sie als arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind und ein Eingliederungsbedarf besteht. Auch Hochschulabsolvent:innen, Arbeitnehmer:innen mit Kündigung und von Arbeitslosigkeit Bedrohte sind förderfähig. Wichtig: Der AVGS ist eine Ermessensleistung, Ihre Vermittlungsfachkraft entscheidet im Einzelfall.

Der AVGS muss zwingend VOR der Gründung beantragt und bewilligt werden. Mit Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit von 15 Wochenstunden oder mehr sind Sie nicht mehr beschäftigungslos (§ 138 Abs. 3 SGB III) und die Voraussetzung für einen AVGS entfällt. Idealer Ablauf: (1) Erstgespräch mit uns, (2) Termin bei Ihrer Vermittlungsfachkraft im Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit: Dort beantragen Sie den AVGS selbst und nennen die Maßnahme 962/189/25, (3) AVGS-Bewilligung abwarten, (4) erst dann Coaching starten und Gründung vorbereiten. Wir empfehlen, mindestens 4 Wochen vor der geplanten Gründung mit dem AVGS-Prozess zu beginnen.

Vier Dinge können Sie bei jedem Träger selbst nachsehen: die AZAV-Zulassung mit Registriernummer, die Maßnahmennummer im Portal der Bundesagentur für Arbeit, ein öffentliches Bewertungsprofil samt Anzahl und Zeitraum der Bewertungen, und ob überhaupt Zahlen genannt werden statt nur Adjektive. Unsere Zahlen: Im Google-Unternehmensprofil steht die IHQ Akademie bei 5,0 von 5 Sternen. Zugrunde liegen 25 Rezensionen, und zwar sämtliche, die bis August 2026 eingegangen sind – ohne Auswahl nach Zeitraum oder Note. Die Bewertungen liegen bei Google, nicht bei uns: Wir können sie nicht auswählen und nicht löschen; entfernen kann sie allein Google, und nur bei einem Verstoß gegen die eigenen Richtlinien. Eine eigene Echtheitsprüfung führen wir nicht durch. Das Profil ist öffentlich, den aktuellen Stand sehen Sie dort jederzeit. Was diese Zahl nicht ist: Sie bewertet das Unternehmensprofil der Akademie, nicht dieses Coaching im Besonderen, und sie ist keine Vermittlungsquote und keine Gründungsquote. 25 Rezensionen sind ein Hinweis, keine Statistik. Belastbare Zahlen zu Gründungen nennen wir erst, wenn sie vorliegen. Zur Einordnung: AZAV-Reg.-Nr. EPZ-25-15-T, Anbieter-Nr. 306822, Maßnahmennummer 962/189/25 für das Gründungscoaching.

Das hängt davon ab, von wem Sie Leistungen beziehen. Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III setzt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I voraus und wird von der Agentur für Arbeit gewährt. Beziehen Sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) vom Jobcenter, kommt stattdessen das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II in Betracht. Beides sind Ermessensleistungen — einen Rechtsanspruch gibt es in keinem der beiden Fälle. Welcher Weg Ihnen offensteht, klären Sie mit Ihrer Vermittlungsfachkraft. Vom AVGS für das Coaching selbst ist das unabhängig: Den können Sie in beiden Fällen erhalten.

Haben Sie weitere Fragen zum Gründungscoaching oder zum AVGS?

Unverbindliches Erstgespräch vereinbaren

Kurzfakten zum Gründungscoaching

  • Das Gründungscoaching (Gründercoaching) der IHQ Akademie ist ein 1:1-Coaching zur Existenzgründung, das mit einem AVGS nach § 45 SGB III der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters für Sie kostenlos ist: AZAV-zugelassener Träger aus Berlin-Friedrichshain (Reg.-Nr. EPZ-25-15-T), Maßnahme 962/189/25, bis zu 80 UE, nur online per Live-Video und deutschlandweit, sofern der AVGS nicht regional beschränkt ist, und nur auf Deutsch (Deutsch mindestens A2).
  • Das Gründungscoaching der IHQ Akademie ist mit einem AVGS (§ 45 SGB III) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters für Sie kostenlos; wir rechnen direkt mit dem Kostenträger ab.
  • Das Gründungscoaching findet nur online per Live-Video statt, deutschlandweit, sofern der AVGS nicht regional beschränkt ist; das Erstgespräch ist online oder vor Ort in Berlin-Friedrichshain möglich.
  • Das Gründungscoaching ist ein Einzelcoaching (1:1) mit bis zu 80 UE à 45 Minuten zu Geschäftsidee, Businessplan, Marketing und Finanzplanung.
  • Das Gründungscoaching findet auf Deutsch statt; Voraussetzung sind Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau A2.
  • Die IHQ Akademie ist AZAV-zugelassener Träger (EPZ-25-15-T); das Gründungscoaching ist als Maßnahme unter der Nummer 962/189/25 zugelassen.

Zuletzt aktualisiert: