Sachkundeprüfung oder Unterrichtung nach § 34a: Was ist der Unterschied?
Im Bewachungsgewerbe werden Unterrichtung und Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oft verwechselt. Die Unterrichtung ist ein 40-stündiger Kurs ohne Prüfung, die Sachkundeprüfung eine IHK-Prüfung für höherwertige Tätigkeiten. Hier ist der Unterschied.