AVGS Gründercoaching & Gründungsberatung
Auf einen Blick
AVGS-Gründercoaching ist eine 1:1-Maßnahme nach § 45 SGB III für Arbeitsuchende, die sich selbständig machen möchten. Förderhöhe: 100 % der Kursgebühren beim AZAV-zertifizierten Träger. Dauer: typischerweise 80 UE. Wichtig: AVGS immer vor der Gewerbeanmeldung beantragen, nach Aufnahme der Selbständigkeit entfällt der Anspruch.
Wer aus der Arbeitslosigkeit oder dem Bürgergeld-Bezug in die Selbständigkeit starten möchte, hat mit dem AVGS-Gründercoaching ein zentrales Förderinstrument zur Verfügung. Die 1:1-Begleitung deckt sämtliche Schritte ab, von der Geschäftsideen-Entwicklung über den Business-Plan bis hin zur Finanzplanung und Fördermittelrecherche. Dieser Beitrag erklärt, wie AVGS-gefördertes Gründercoaching funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und wie es sich vom Gründungszuschuss unterscheidet.
Was ist AVGS-Gründercoaching?
Das AVGS-Gründercoaching ist eine Aktivierungsmaßnahme nach § 45 SGB III, die Arbeitsuchende auf dem Weg in die Selbständigkeit individuell begleitet. Es richtet sich an Personen, die bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet sind und eine konkrete Geschäftsidee entwickeln oder ausarbeiten möchten. Die Maßnahme erfolgt 1:1 mit einem qualifizierten Gründercoach, ist AZAV-zertifiziert und zu 100 % gefördert, für die Teilnehmenden entstehen keine Eigenkosten.
AVGS vs. Gründungszuschuss vs. Einstiegsgeld
Drei Förderinstrumente werden häufig verwechselt, sie haben jedoch unterschiedliche Zwecke und Zielgruppen:
| Leistung | Wer? | Was wird gefördert? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| AVGS-Gründercoaching | Arbeitsuchende (ALG I, Bürgergeld, ohne Bezug) | Coaching-Honorar (100%) | § 45 SGB III |
| Gründungszuschuss | ALG-I-Empfänger:innen (vor Gründung) | Lebensunterhalt (6+9 Monate) | §§ 93–94 SGB III |
| Einstiegsgeld | Bürgergeldempfänger:innen | Lebensunterhalt (bis 24 Monate) | § 16b SGB II |
Was leistet ein AVGS-Gründercoach?
Ein qualifizierter Gründercoach begleitet Sie systematisch durch alle Phasen der Gründungsvorbereitung. Typische Inhalte einer Coaching-Maßnahme:
- Geschäftsideen-Entwicklung und Validierung (Lean Canvas, Value Proposition).
- Markt- und Wettbewerbsanalyse (Zielgruppen, USP, Pricing).
- Business-Plan-Erstellung für Banken, Förderstellen und Investor:innen.
- Finanzplanung (Umsatz-, Kosten-, Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung).
- Rechtsform-Beratung (Einzelunternehmen, GbR, UG, GmbH), keine Rechtsberatung im engeren Sinne, aber Entscheidungshilfe.
- Förderlandschaft und Finanzierungsquellen (KfW-Gründerkredit, Mikrokredite, Bürgschaften).
- Marketing- und Vertriebsstrategie (Online-Sichtbarkeit, Kundenakquise).
- Vorbereitung auf das Gespräch beim Steuerberater und der Bank.
Schritt für Schritt: Von der Idee bis zur Gründung
Ein typischer Coaching-Prozess folgt fünf Phasen über die Dauer von etwa 80 Unterrichtseinheiten:
- Phase 1, Orientierung & Ideenentwicklung: Persönliche Eignung, Geschäftsidee schärfen, Marktpotenzial bewerten.
- Phase 2, Business-Plan & Finanzplanung: Schriftliche Ausarbeitung für Bank, Jobcenter, KfW.
- Phase 3, Förderantrag & Finanzierung: Gründungszuschuss bzw. Einstiegsgeld beantragen, Bankgespräch vorbereiten.
- Phase 4, Gewerbeanmeldung & Start: Steuernummer, Krankenversicherung, IHK-/HWK-Meldung.
- Phase 5, Nachbetreuung (falls AVGS-Umfang ausreicht): Erste Monate der Selbständigkeit begleiten, Probleme früh erkennen.
Voraussetzungen für AVGS-Gründercoaching
Damit der AVGS für ein Gründercoaching bewilligt wird, müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind als arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet (mit oder ohne Leistungsbezug).
- Sie haben eine konkrete Geschäftsidee oder einen ernsthaften Gründungswillen.
- Sie sind noch nicht selbständig, die Gewerbeanmeldung hat noch nicht stattgefunden.
- Der ausgewählte Träger ist AZAV-zertifiziert und die Maßnahme ist im KURSNET hinterlegt.
Online oder Präsenz, was passt für Gründer:innen?
AVGS-Gründercoaching wird sowohl als Präsenz- als auch als Online-Maßnahme angeboten. Beide Formate sind förderfähig, sofern der Träger AZAV-zertifiziert ist. Vor- und Nachteile im Überblick:
| Format | Vorteile | Geeignet für |
|---|---|---|
| Präsenz (vor Ort) | Persönlicher Kontakt, Netzwerk im Coach-Umfeld, direkte Begleitung zu Behördenterminen | Lokale Gründer:innen mit physischem Standort (Café, Werkstatt, Praxis) |
| Hybrid (Online + Präsenz) | Flexibilität + persönliche Kennenlern-Sessions | Pendler, Eltern, ländlicher Raum mit lokalem Bedarf |
| Online (bundesweit) | Maximale Termin-Flexibilität, größere Coach-Auswahl, keine Reisezeit | Online-Business, Freelancer, IT, Beratung, E-Commerce |
Mit Gründungszuschuss kombinieren
Der größte Hebel entsteht durch die Kombination von AVGS-Gründercoaching und Gründungszuschuss nach § 93 SGB III. Der Gründungszuschuss ist eine Lebensunterhaltsleistung für ALG-I-Empfänger:innen, die sich selbständig machen, typischerweise 6 Monate ALG-I plus 300 € + weitere 9 Monate nur 300 €. Die ideale Reihenfolge:
- AVGS-Antrag bei der Vermittlungsfachkraft stellen, Bedarf konkret begründen.
- Mit dem bewilligten AVGS bei einem AZAV-zertifizierten Träger starten und Business-Plan ausarbeiten.
- Den vollständigen Business-Plan zur Beantragung des Gründungszuschusses nutzen, er ist Pflichtbestandteil.
- Erst nach Bewilligung des Gründungszuschusses das Gewerbe anmelden.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie viele Stunden umfasst ein AVGS-Gründercoaching?
Typischerweise 80 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, verteilt über mehrere Monate. Der konkrete Umfang wird im AVGS-Bescheid festgelegt und richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf.
Kann ich AVGS-Gründercoaching ohne Leistungsbezug bekommen?
Ja. Voraussetzung ist die Meldung als arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit. Auch Hochschulabsolvent:innen, Wiedereinsteigende oder Personen ohne ALG-I/Bürgergeld können den AVGS beantragen.
Was passiert, wenn ich während des Coachings das Gewerbe anmelde?
Die Förderung endet sofort. Mit der Aufnahme der Selbständigkeit gelten Sie nicht mehr als arbeitsuchend, der AVGS-Anspruch entfällt. Schließen Sie das Coaching unbedingt vor der Gewerbeanmeldung ab oder lassen Sie sich beraten, ob eine Folge-Maßnahme möglich ist.
Kann das Coaching auch nach der Gründung weitergehen?
Ein AVGS endet mit der Aufnahme der Selbständigkeit. Für die Nachbetreuung gibt es jedoch separate Förderinstrumente, etwa BAFA-geförderte Beratung „Unternehmerisches Know-how“ oder regionale Gründerberatungsstellen.
Welche Geschäftsideen sind förderfähig?
Grundsätzlich alle legalen Geschäftsmodelle, Dienstleistung, Handel, Handwerk, freie Berufe, E-Commerce, Beratung, IT. Voraussetzung ist eine schlüssige, tragfähige Idee. Reine Spekulationsmodelle oder offensichtlich nicht tragfähige Konzepte werden abgelehnt.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 45 SGB III, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung , Bundesministerium der Justiz
- §§ 93, 94 SGB III, Gründungszuschuss , Bundesministerium der Justiz
- § 16b SGB II, Einstiegsgeld für Bürgergeldempfänger:innen , Bundesministerium der Justiz
- §§ 178, 179 SGB III, Trägerzulassung AZAV , Bundesministerium der Justiz
- BMAS, Förderhandbuch Arbeitsförderung (bmas.de) , BMAS
- KfW, Gründerkredit Universell und ERP-Gründerkredit (kfw.de) , KfW Bankengruppe
AVGS-Gründercoaching bei der IHQ Akademie
Sie planen den Schritt in die Selbständigkeit und möchten sich mit AVGS-gefördertem 1:1 Coaching unterstützen lassen? Wir begleiten Sie von der Idee bis zur Gründung, mehrsprachig, AZAV-zertifiziert (EPZ-25-15-T), Maßnahmennummer 962/189/25.
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