Weiterbildung in der Pflege
Auf einen Blick
Pflege-Weiterbildungen umfassen Pflegeassistenz, Pflegefachkraft, Fachweiterbildungen (Onkologie, Intensiv, Geriatrie) und Anerkennungsmaßnahmen für ausländische Abschlüsse. Förderung 100 % über Bildungsgutschein (§ 81 SGB III). Pflege ist seit Jahren Top-Engpassberuf, über 100.000 offene Stellen (BA 2025).
Pflegeberufe gehören zu den am stärksten geförderten Weiterbildungsbereichen in Deutschland. Der Fachkräftemangel ist gravierend: über 100.000 offene Stellen in der Pflege (BA 2025). Sowohl für Quereinsteiger:innen als auch für ausländische Pflegekräfte gibt es klare Förderwege. Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten Karrierestufen.
Karrierewege in der Pflege
| Stufe | Tätigkeit | Typische Dauer |
|---|---|---|
| Betreuungskraft (§ 53b SGB XI) | Alltagsbegleitung in Pflegeeinrichtungen | 2–3 Monate |
| Pflegehelfer:in / Pflegeassistenz | Grundpflege, Mobilität, Hauswirtschaft | 6–12 Monate |
| Pflegefachkraft (3-jährige Ausbildung / Umschulung) | Vollständige Pflegeplanung und -durchführung | 24–36 Monate |
| Anerkennung Auslandsabschluss | Anerkennung als examinierte Pflegefachkraft | 6–18 Monate |
| Fachweiterbildung | Onkologie, Intensiv, Geriatrie, Wundmanagement | 12–24 Monate |
Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse
Für ausländische Pflegekräfte ist die Anerkennung des Auslandsabschlusses der zentrale Karrierehebel. Der Prozess gliedert sich in:
- Antrag auf Anerkennung beim zuständigen Landesamt (z. B. LAGeSo Berlin).
- Gleichwertigkeitsprüfung der bisherigen Ausbildung.
- Bescheid über vollständige Gleichwertigkeit oder Auflagen (Anpassungslehrgang, Kenntnisprüfung).
- Absolvierung der Auflagen, meist 6–18 Monate berufsbezogene Anpassungsqualifizierung.
- Berufserlaubnis als examinierte Pflegefachkraft.
Fachweiterbildungen für examinierte Pflegekräfte
- Onkologische Pflege.
- Intensiv- und Anästhesiepflege.
- Geriatrische Fachweiterbildung.
- Pädiatrische Intensivpflege.
- Wundmanagement (zertifizierte:r Wundmanager:in WCC).
- Praxisanleitung in der Pflege.
- Pflegedienstleitung (PDL) und Wohnbereichsleitung (WBL).
Förderwege
| Förderinstrument | Anwendung |
|---|---|
| Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) | Umschulung, Anerkennungslehrgang, Pflegeassistenz |
| Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) | Beschäftigte Pflegekräfte mit Veränderungsbedarf |
| Aufstiegs-BAföG | PDL, WBL, Pflegestudium |
| AVGS (§ 45 SGB III) | Berufsorientierungs- und Bewerbungs-Coaching |
Quereinstieg in die Pflege
Quereinstiege sind in der Pflege etabliert. Häufige Wege:
- Pflegeassistenz-Lehrgang (Einstiegsstufe, 6–12 Monate).
- Umschulung zur Pflegefachkraft (24–36 Monate, vollständig gefördert).
- Berufsbegleitende Qualifizierung neben Tätigkeit im Pflegealltag.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie lange dauert die Anerkennung eines ausländischen Pflegeabschlusses?
Der Anerkennungsbescheid liegt nach 3–6 Monaten vor. Anpassungsmaßnahmen dauern weitere 6–18 Monate. Insgesamt sollten Sie 9–24 Monate einplanen, abhängig vom Herkunftsland und vom Bundesland.
Welches Sprachniveau muss ich haben?
Mindestens B1 (Fachdeutsch Pflege), meist B2. In einzelnen Bundesländern (z. B. Bayern) wird C1 verlangt. Sprachkurse sind förderfähig.
Ist die Pflegeassistenz ein guter Einstieg?
Ja. Sie ermöglicht den schnellen Berufseinstieg (6–12 Monate) und kann als Sprungbrett zur 3-jährigen Pflegefachkraft-Ausbildung dienen.
Welche Gehälter sind in der Pflege üblich?
Examinierte Pflegefachkraft: 3.000 – 3.800 € brutto monatlich (Tarif). Mit Fachweiterbildung: 3.500 – 4.500 €. Pflegedienstleitung: 4.500 – 6.000 €. Stark abhängig von Tarifbindung und Region.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 81, § 82 SGB III, Förderung der beruflichen Weiterbildung , Bundesministerium der Justiz
- Pflegeberufegesetz (PflBG), Ausbildungsrecht Pflegefachkraft , Bundesministerium der Justiz
- § 53b SGB XI, Betreuungskräfte , Bundesministerium der Justiz
- Aufstiegs-BAföG (AFBG) , BMBF
- BMG, Bundesministerium für Gesundheit (bundesgesundheitsministerium.de) , BMG
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