Sachkunde §34a Prüfung
Auf einen Blick
Die Sachkundeprüfung §34a GewO wird von der zuständigen IHK abgenommen und besteht aus einem schriftlichen (120 Min, Multiple Choice) und einem mündlichen Teil (15 Min). Geprüft werden Recht, Datenschutz, Umgang mit Waffen, Deeskalation, Erste Hilfe. Die Vorbereitung ist über Bildungsgutschein § 81 SGB III bei AZAV-zertifizierten Trägern zu 100 % förderbar.
Die Sachkundeprüfung nach §34a Gewerbeordnung (GewO) ist die gesetzliche Voraussetzung für eigenverantwortliche Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe, etwa als Türsteher, Citystreife, Werkschutz oder im Bewachungsgewerbe selbständig. Die Prüfung wird ausschließlich von der zuständigen IHK abgenommen und unterliegt bundesweit einheitlichen Vorgaben. Dieser Beitrag erklärt Ablauf, Inhalte und Förderwege.
Wer braucht die Sachkundeprüfung §34a?
Die Sachkundeprüfung ist gesetzliche Voraussetzung für Personen, die eigenverantwortlich Bewachungstätigkeiten ausüben oder einen Bewachungsbetrieb leiten möchten. Konkret betroffen sind:
- Türsteher und Türsteherinnen im Gaststättengewerbe.
- Sicherheitskräfte im öffentlichen Raum (Citystreife, Bahnhöfe, Einkaufszentren).
- Werk- und Objektschutz mit besonderen Bewachungsaufgaben.
- Eigenverantwortliche Sicherheitsdienstleister selbständig.
- Personen, die Personen oder bewegliche Sachen mit ständig wechselnden Einsatzorten bewachen.
- Bewachungsunternehmer:innen mit gewerberechtlicher Erlaubnispflicht.
Ablauf der Prüfung
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Beide werden bei der zuständigen IHK abgelegt und müssen einzeln bestanden werden.
| Teil | Dauer | Format |
|---|---|---|
| Schriftlich | 120 Min | ca. 60 Multiple-Choice-Fragen |
| Mündlich | ca. 15 Min | Fachgespräch zu 2–3 Schwerpunkten |
| Gesamtnote | Beide Teile müssen bestanden sein |
Prüfungsinhalte: 6 Themengebiete
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Polizei-, Ordnungsbehördenrecht, Versammlungsrecht).
- Gewerberecht (§§ 34a GewO, BewachV, Datenschutz im Bewachungsgewerbe).
- Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG, Videoüberwachung).
- Bürgerliches Gesetzbuch (Notwehr, Notstand, Eigentum, Besitz).
- Strafrecht und Strafverfahrensrecht (Festnahmerecht, Beweissicherung).
- Umgang mit Menschen, Deeskalation, interkulturelle Kompetenz, Erste Hilfe.
Vorbereitung, wie lange und wie intensiv?
Eine strukturierte Vorbereitung dauert in der Regel zwischen 4 und 12 Wochen, je nach Vorerfahrung und Lernintensität. Die Bestehensquote in begleiteten Kursen liegt deutlich höher als bei reiner Selbststudien-Vorbereitung.
- Vollzeit-Kompaktkurs: 3–4 Wochen, ca. 120 UE.
- Teilzeit / berufsbegleitend: 8–12 Wochen, abends oder am Wochenende.
- Online-Selbststudium: variabel, oft 6–10 Wochen.
- Repetitorium kurz vor Prüfung: 1–3 Tage Intensivvorbereitung.
Förderung der Vorbereitung
| Förderinstrument | Anwendung |
|---|---|
| Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) | Arbeitsuchende, Beschäftigte ohne Berufsabschluss |
| Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) | Beschäftigte Sicherheitskräfte mit Veränderungsbedarf |
| AVGS (§ 45 SGB III) | Berufsorientierungs- und Vorbereitungscoaching |
| Selbstzahler | Übliche Kursgebühren 800–1.800 € |
Sprachliche Voraussetzungen
Die Prüfung wird ausschließlich auf Deutsch abgelegt. Empfohlen ist mindestens B2-Deutsch, die Prüfungsfragen sind juristisch formuliert und enthalten Fachterminologie. Für ausländische Fachkräfte empfiehlt sich ein vorgelagerter Fachsprachkurs oder eine mehrsprachige Vorbereitung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wo finde ich die nächste Sachkundeprüfung?
Bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen IHK. Termine werden monatlich angeboten, Anmeldung in der Regel 4–6 Wochen vor dem Prüfungstermin.
Was kostet die Prüfung?
Die IHK-Gebühr liegt typischerweise zwischen 150 und 250 €. Die Kursgebühr ist separat (800–1.800 €, über Bildungsgutschein voll förderbar).
Wie oft kann ich die Prüfung wiederholen?
Die Wiederholung ist grundsätzlich unbegrenzt möglich. Bei nicht bestandenen Teilen werden nur diese erneut abgelegt. Wartefristen variieren je nach IHK.
Brauche ich Vorkenntnisse?
Keine formalen Vorkenntnisse sind erforderlich. Empfohlen ist Mindestalter 18, B2-Deutsch und einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis.
Ist die Sachkunde bundesweit gültig?
Ja. Die bestandene Sachkundeprüfung nach §34a GewO ist bundesweit anerkannt und gilt unbefristet.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- §34a Gewerbeordnung (GewO) , Bundesministerium der Justiz
- Bewachungsverordnung (BewachV) , Bundesministerium der Justiz
- § 81 SGB III, Förderung der beruflichen Weiterbildung , Bundesministerium der Justiz
- DIHK, Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe , Deutscher Industrie- und Handelskammertag
- BMAS, Förderhandbuch Arbeitsförderung , BMAS
- Bundesagentur für Arbeit, KURSNET , Bundesagentur für Arbeit
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